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20.12.2006

Quelle:Frankfurter Rundschau

Millionen Autofahrer ausgebremst

Zum Schutz vor Feinstaub sollen Wagen mit hohem Partikelausstoß zeitweise aus Innenstädten verbannt werden

Millionen Autofahrer werden ab der zweiten Jahreshälfte 2007 ihren Wagen stehen lassen müssen, wenn Kommunen ihre Innenstädte wegen der Feinstaubbelastung tatsächlich für gewisse Fahrzeugtypen zeitweise dichtmachen. Das ergibt sich aus einer Aufstellung des Verkehrsministeriums.

Denn von einem Fahrverbot in den Innenstädten wären nicht nur, wie lange angenommen, die Besitzer älterer Dieselfahrzeuge sowie von Autos mit Benzinmotoren ohne Katalysator betroffen, sondern auch von Wagen mit Benzinmotoren, die mit einem Katalysator der ersten Generation ausgerüstet sind. Darauf weist das Bundesverkehrsministerium in einer aktuellen Veröffentlichung hin.

Am 1. März 2007 tritt eine neue Plaketten-Verordnung in Kraft, die alle Kraftfahrzeuge vier unterschiedlichen Gruppen zuordnet. Bund und Länder hatten sich im Sommer auf diese Verordnung geeinigt. Die Fahrzeuge werden dann gemäß ihres Schadstoffausstoßes den Gruppen zugeordnet. Die Kategorien zwei bis vier erhalten dabei eine farbige Plakette (rot, gelb, grün). Keine Plakette erhalten Autos und Lastwagen, die nicht einmal die Grenzwerte der Schadstoffnorm Euro-2 einhalten. Diese Gruppe wäre dann von einem zeitlich befristeten Fahrverbot als Erstes betroffen.

Nach Angaben des Bundesumweltministerium werden voraussichtlich 8,4 Millionen der knapp 36 Millionen in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge keine Plakette erhalten, sollten sie nicht nachgerüstet werden. Darunter sind allein sechs Millionen Dieselfahrzeuge. In der Regel handelt es sich um Wagen, die vor dem 1. Januar 1996 zugelassen worden sind. Ein Blick in den Fahrzeugschein gibt genauere Auskunft: Die Schlüsselnummern 01 bis 13 wären von einem Fahrverbot betroffen.

Das Bundesverkehrsministerium warnte allerdings vor Panikmache. „Ein Fahrverbot ist nur ein Instrument, um die Feinstaubbelastung in einer Stadt zu verringern.“ Selbstverständlich verschlechtern Autos und Lastwagen die Luftqualität in einer Kommune, doch auch Industrieabgase und selbst Staubsauger-Ausdünstungen tragen zur Belastung der Luft mit Feinstaub bei. „Es liegt in der Hand der Städte, welche Schritte sie ergreifen wollen, um die Feinstaubbelastung zu verringern. Sollten sie sich für ein Fahrverbot entscheiden, liegt nun eine Regelung mit einem einheitlichen Grenzwert vor“, betonten Verkehrs- wie Umweltministerium im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau.

Nach einer Richtlinie der Europäischen Union dürfen die Grenzwerte für Feinstaub in einer Kommune 35 Mal pro Jahr überschritten werden. Gleichzeitig sind die Städte angehalten, einen Aktionsplan aufzustellen, um die Luftqualität zu verbessern, falls die Werte zu häufig überschritten werden.

In zahlreichen Kommunen gibt es bereits erste Pläne, die beispielsweise gewisse Strecken für den Lastwagenverkehr sperren, weil die Diesel-Brummis besonders viel Partikel ausstoßen. Oder es werden Tempo-30-Zonen eingerichtet, Ampelschaltungen verändert sowie Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr erhöht.

Vielfach diskutiert ist auch ein zeitweises Fahrverbot für Autos, die besonders viele Schadstoffe ausstoßen. Die Städte sollen in besonders belasteten Gebieten „Umweltzonen“ einrichten, für die das Verbot dann gilt. Über das farbige Plakettensystem, das in den neunziger Jahren bereits im Kampf gegen Smog eingesetzt worden ist, soll auf einen Blick erkenntlich sein, welche Fahrzeuge nicht in den Zonen verkehren dürfen.

Dieselfahrzeuge tragen im Übrigen nach Berechnungen des Bundesumweltministeriums auf Hauptverkehrsadern zwischen 20 und 50 Prozent zur Luftbelastung bei, deswegen könnten auch Rußpartikelfilter Entlastung schaffen.

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