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30.06.2004

Quelle:Darmstädter Echo

ICE muss in Darmstadt halten

Regierungspräsidium verwirft Streckenführungen am Hauptbahnhof vorbei

Die geplante ICE-Strecke Frankfurt–Mannheim muss über den Hauptbahnhof in Darmstadt geführt werden. Dies ist das Ergebnis des nach anderthalbjähriger Prüfung abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens.

Das Regierungspräsidium hatte fünf mögliche Trassen zu untersuchen – darunter die Vorzugsvariante der Bahn, die ohne Halt an Darmstadt vorbei geleitet würde.

Diese Variante verstoße jedoch eindeutig gegen die Ziele des Landesentwicklungsplans, in dem die wirtschaftliche Stärkung der Region Starkenburg angestrebt werde, sagte am Mittwochmorgen Regierungspräsident Gerold Dieke (FDP).

Die Vorzugsvariante der Bahn wurde ebenso verworfen wie zwei andere Trassen – jene mit einer Haltestelle in der Siedlung Tann bei Griesheim sowie die „Bypass-Lösung“ mit Abzweig von der Schnellbahnstrecke zum Hauptbahnhof.

Nach dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens kann die Bahn nun nur noch wählen, ob sie südlich vom Darmstädter Hauptbahnhof entlang der A 67 oder der A 5 bauen will.

Beide vom Regierungspräsidium empfohlenen Trassen haben, so Dieke, Vor- und Nachteile. Entlang der A 67 müssten 2,6 Quadratkilometer Wald gerodet werden, entlang der A 5 wären Lärmschutzwände in einer Länge von 9,4 Kilometer notwendig, um die Orte an der Bergstraße abzuschirmen. Bei den Kosten – 1,03 Milliarden Euro im einen, 0,9 Milliarden Euro im anderen Fall – unterscheiden sich die Varianten kaum.

Über die Empfehlung des Regierungspräsidiums wird am 16. Juli die Regionalversammlung einen Beschluss fassen, der dann Gesetzeskraft hat. Das im nächsten Schritt notwendige Planfeststellungsverfahren wird vom Eisenbahnbundesamt beantragt – mit der Trasse, auf die sich die Bahn bis dahin festgelegt hat.

Die Bahn teilte am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme mit, sie halte an einer Strecke ohne Halt in Südhessen fest, dies sei „unter Berücksichtigung der regionalen, überregionalen und verkehrspolitischen Aspekte“ die allein zukunftsweisende Lösung. Über das weitere Vorgehen werde man nach Prüfung der Darmstädter Entscheidung befinden.

Würde die Bahn sich über die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens hinwegsetzen, bedeutete dies „den Bruch hessischer Landesgesetze“, erklärte Dieke. Bereits im Mai hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe die von der Bahn gewünschte Umfahrung Mannheims verworfen – auch dort muss die Bahn den Hauptbahnhof ansteuern.

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