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12.10.2005

IVDA Presseerklärung:

Feinstaubgrenzwert zum 36. Mal überschritten

IVDA fordert effektive Maßnahmen gegen Feinstaub

Bereits zum 36. Mal wurde am gestrigen Dienstag (11.) der Grenzwert für den Feinstaubtagesmittelwert von 50µg je Kubikmeter Luft in der Darmstädter Hügelstraße überschritten (Quelle: Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie). Dies nimmt der Verein für Innovative Verkehrssysteme Darmstadt e.V. (IVDA) zum Anlass das Land Hessen und die Stadt Darmstadt erneut aufzufordern, endlich für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Feinstaub zu sorgen. „Bisher wurde effektiv nichts unternommen, um dem Problem Herr zu werden“, so Felix Weidner, Vorsitzender des IVDA.

Diese Tatenlosigkeit kritisiert der IVDA vor dem Hintergrund der Aktualität und des Umfangs des Problems scharf. Weidner: „Es gibt keine Grenze, unterhalb der Feinstaub keine schädigende Wirkung mehr hat. Die gesetzliche Grenze ist ein Kompromiss zwischen technisch derzeit möglichem und medizinisch erforderlichem. Vor diesem Hintergrund ist völlig unverständlich, wieso bisher noch nicht eine effektive Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung umgesetzt oder zumindest angekündigt wurde. Der Luftreinhalteplan Rhein-Main, der erste Entwurf für einen Feinstaubaktionsplan und alle weiteren Vorschläge zeugen bisher einzig von einer große Ideenlosigkeit.“

Und auch von dem kurz vor der Vorstellung stehenden neuen Aktionsplan erwartet der IVDA nur wenig. Denn auch die bereits veröffentlichte Idee für eine komplette Durchfahrsperre der Darmstädter Innenstadt für LKW würde, wie schon die Pläne im ersten Aktionsplan, zu massiven Verlagerungseffekten führen. Betroffen wären dabei nicht nur die Heinrich- und Landskronstraße sondern unter anderem auch der Röhnring und die Darmstädter Kragengemeinden. Weidner: „Es ist zu hoffen, dass die Planer im Hess. Umweltministerium diesmal Ihre Kollegen im Verkehrsministerium bzw. den Fachbehörden wie das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) ausreichend beteiligt haben und sich dort erkundigt haben, zu welchen Verlagerungseffekten es kommen wird.“ Für den Fall der Umsetzung der Durchfahrsperre in der bisher angekündigten Form erwartet der IVDA in der Summe sogar einen Anstieg der Belastung. „Wir halten eine nach Schadstoffesmission gestaffelte Citymaut für LKWs für sinnvoller und effektiver, da damit auch für den Ziel- und Quellverkehr ein Anreiz für den Einsatz umweltfreundlicher Technologien entsteht. Das System für die Erfassung und Erhebung dieser Maut ist mit dem System der Firma Toll Collect vorhanden.“ so Weidner.

Weiterhin fordert der IVDA, auf allen Straßen im Stadtgebiet die Regelgeschwindigkeit auf 30km/h herabzusetzen – für PKW und LKW. Dies begründet der Verein mit einem Bündel konkreter Erfolgsaussichten und der leichten Realisierbarkeit. Weidner: „Der Verkehrsfluss verstetigt sich und rapides Anfahren und Bremsen wird vermindert. Dadurch wird insgesamt der Kraftstoffverbrauch reduziert, und damit auch weniger Schadstoffe emittiert (PM10, NOX, CO, CO2). Weiterhin wird der Abrieb an Reifen, Bremsen und Kupplungen reduziert und die Verkehrssicherheit durch weniger Unfälle erhöht. Und bereits im Vorgriff auf die EU-Lärmrichtlinie (greift 2008) wird zudem der Verkehrslärm* deutlich reduziert.“

Über die Reduzierung der Geschwindigkeit hinaus fordert der IVDA die zügige Einführung eines Nulltarif im ÖPNV. „Den volkswirtschaftlichen Nutzen des Nulltarifs haben wir bereits vor 4 Jahren zusammen mit der Uni Köln nachgewiesen (www.nulltarif.info). Die dabei ebenfalls nachgewiesenen 10-13 % weniger MIV-Verkehrsaufkommen auf Darmstadts Straßen würden einen spürbaren Beitrag zur Reduzierung der Luftverschmutzung leisten“ ist sich Weidner sicher.

Mit der 36. Überschreitung ist für betroffene Bürger jetzt der Weg frei, per Gericht gegen die Tatenlosigkeit der Verantwortlichen vorzugehen. Weidner: „Derzeit stehen Stadt und Land mit leeren Händen da. Und das die Vorstellung des neuen Aktionsplans verschoben werden musste, weil es offensichtlich wieder nicht gelungen ist eine vernünftige interne Abstimmung zu erreichen, weckt böse Erinnerungen an den ersten Entwurf des Feinstaubaktionsplans. Ein derartiges Desaster können sich die Verantwortlichen kein zweites Mal erlauben.“

* eine Verdopplung der Geschwindigkeit bedeutet eine Verzehnfachung der Rollgeräusche.

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