EBA gibt Bundesmittel zur Modernisierung der Odenwaldbahn frei
Die für Hessen zuständige Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes in Frankfurt hat im Oktober und November Finanzierungsmittel des Bundes in Höhe von 35,6 Mio. Euro zur Modernisierung der Odenwaldbahn bereitgestellt. Die Freigabe von weiteren 11,1 Mio. Euro wird derzeit noch geprüft. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen zur Erneuerung der Signaltechnik durch den Bau eines elektronischen Stellwerks sowie Erneuerung von Bahnsteigen entlang der Odenwaldbahn geschaffen. Die Maßnahmen sind Bestandteil des am 5.7.2003 vom Land Hessen, den ÖPNV-Aufgabenträgern und der Bahn unterzeichneten Bau- und Finanzierungsvertrags zur Modernisierung der Odenwaldbahn und sollen bis 2008 umgesetzt werden.
Für den Umbau des Darmstädter Nordbahnhofs waren Anfang 2004 weitere 8,2 Mio. Euro Bundesmittel bereitgestellt worden, um durch neue Weichenverbindungen und Anpassung der Signaltechnik einen direkten Übergang für Züge aus dem Odenwald auf die Main-Neckar-Bahn nach Frankfurt zu ermöglichen. Die Inbetriebnahme der neuen Gleisverbindung erfolgt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2005. Zum gleichen Termin übernehmen die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und die Ruhrtalbahn GmbH (RTB) als private Betreibergesellschaft „VIAS“ im Auftrag des RMV und des Landes Baden-Württemberg den Betrieb auf der Odenwaldbahn für die nächsten zehn Jahre.
Die betroffenen Strecken zwischen Darmstadt und Wiebelsbach-Heubach sowie zwischen Hanau – Eberbach verbleiben bei der DB Netz AG und DB Station&Service AG als bundeseigene Infrastrukturunternehmen. Die für die Modernisierung bereitgestellten Bundesmittel werden vom Bund nach dem Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) zur Verfügung gestellt. Mit 30,9 Mio. Euro wird der überwiegende Teil der knapp 36 Mio. Euro als nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss vergeben. Die restlichen Mittel sind zinslose Darlehen, die der Bund in Abstimmung mit dem Land Hessen zweckgebunden für den Nahverkehr zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung der Bundesmittel erfolgt nach fachtechnischer und wirtschaftlicher Prüfung der Infrastrukturplanungen beim Eisenbahn-Bundesamt, dem auch die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel obliegt.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes.