Freie Seitenstreifen sollen Fußgängern und Rollstuhlfahrern dienen
Die neuen Schwellen auf dem Wilhelminenbuckel sollen die Radfahrer in der Fußgängerzone zum langsamen Schritttempo zwingen. Die neue Regelung ist auf ein halbes Jahr befristet. Das teilte am Mittwoch Verkehrsdezernent Dieter Wenzel mit.
„Während dieser Zeit beobachtet unser Ordnungsdienst sehr genau, wie sich die Radfahrer in diesem Teil der Straße verhalten und wie die neuen Maßnahmen angenommen werden.“ Gleichzeitig warnt die Stadt vor Missbrauch der freien Seitenstreifen durch Radler. Ansonsten drohe ein spezielles Fahrverbot.
Wenzel mahnt: „Wir können nur an die Vernunft der Fahrradfahrer appellieren, nicht durch rüpelhafte Fahrweise diese Maßnahme zu torpedieren.“ Die Stadt setze auch in Zukunft auf ein faires Miteinander aller Verkehrsteilnehmer, ergänzt Wenzel und erinnert noch einmal an die Aktion „Fahre fair“, die er mit dem Oberbürgermeister Walter Hoffmann und der Bürgerbeauftragten Birgit Faßbender im Oktober ins Leben gerufen hat (wir berichteten).
Die Stadt setze weiter auf Aufklärung und das Bewusstsein der Radfahrer, sich an das Gebot, in angemessenem Schritttempo zu fahren, zu halten. Durch ein rücksichtsvolles Miteinander „sollen und müssen künftig Unfälle vermieden werden“. Wenzel: „Es wäre schade, wenn die Erfahrung am Ende der Frist negativ sein sollten.“
Rechts und links neben den Schwellen ist ein schmaler Durchgang an den Schaufensterfronten frei – für Seh- und Gehbehinderte, für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Fußgänger. „Sollte sich herausstellen, dass dieser Streifen von Rasern missbraucht wird, muss über ein spezielles Fahrverbot in diesem Streifen nachgedacht werden“, sagt Guenter Pleil, Leiter des Ordnungs- und Vollzugsdienstes. Dies sei dann Sache der AG Verkehrssicherheit, die den Fahrversuch kritisch überwacht.
Auch Pleil hofft auf die Vernunft der Radfahrer und setzt auf „soziale Kontrolle durch Fußgänger“. Die Lage ist eindeutig geregelt: Laut Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen Radfahrer nur so schnell fahren, wie sie das Fahrrad noch beherrschen können. Paragraf 1 hält alle Verkehrsteilnehmer zu gegenseitiger Rücksichtnahme an.