Streit der StädteDarmstadt kann gegen das Großprojekt im Weiterstädter Stadtteil juristisch nicht mehr vorgehen
Der aus Sicht der Darmstädter Einzelhändler „existenzgefährdende Moloch“, das im Weiterstädter Stadtteil geplante Einkaufszentrum, kann bald Realität werden. Die Stadt Darmstadt ist jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, das Millionenprojekt juristisch zu Fall zu bringen.
Der Neunte Senat hat eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt nicht zugelassen. Die Stadt hatte dort im vorigen Jahr erfolglos gegen den positiven Bauvorbescheid des Landkreises für die riesige Einkaufs-Mall geklagt. Nach dem VGH-Beschluss fehlt nach Angaben des Kreisbauamtes nur noch ein Gutachten, damit die Behörde die Baugenehmigung für das umstrittene Vorhaben erteilen und der Investor mit dem Bau beginnen kann. Darmstadts Oberbürgermeister Walter Hoffmann (SPD) will auf künftige juristische Schritte verzichten: „Auch wenn wir nicht glücklich darüber sind, wir müssen es akzeptieren.“
Jahrelang haben sich Darmstadt, Landkreis und Weiterstadt um das Großprojekt gestritten. Auf dem ehemaligen Norddruck-Gelände zwischen A 5 und Gutenbergstraße will die Starkenburger Grundstücksgesellschaft (STG) mit Sitz in Gernsheim einen Einkaufsriesen mit einer Verkaufsfläche von knapp 47 000 Quadratmeter sowie ein Parkhaus mit mindestens 2750 Stellplätzen errichten.
Bis zu 200 Fachgeschäfte sollen in dem 300 mal 150 Meter großen Gebäude Platz finden. Das Investitionsvolumen beziffert STG auf „mindestens 100 Millionen Euro“. Für Darmstadt und den dortigen Einzelhandel beschreibt das Einkaufszentrum ein Horrorszenario. Denn mit dem Neubau verfügen die bei Weiterstadt angesiedelten Großmärkte über eine fast gleich große Einkaufsfläche (100 000 Quadratmeter) wie die Darmstadts City (120 000 Quadratmeter). Auch deshalb hat Darmstadt sieben Jahre lang gegen das Großprojekt gekämpft.
Wie das Verwaltungsgericht Darmstadt im März vergangenen Jahres erklären auch die VGH-Richter, dass sich Darmstadt nicht auf Nachbarschaftsrechte berufen könne.