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31.05.2005

Quelle:Spiegel Online

Gericht fordert Anti-Feinstaub-Katalog

Nach der Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte in mehreren deutschen Städten hat jetzt erstmals ein Gericht konkrete Gegenmaßnahmen angeordnet. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart verpflichtete das Regierungspräsidium, umgehend einen Aktionsplan aufzustellen, um die Feinstaubwerte abzusenken.

Stuttgart - Die für den Ballungsraum Stuttgart zuständige Behörde hätte bereits nach in Kraft treten der entsprechenden Verordnung im Jahr 2002 zu Jahresbeginn mit der Aufstellung eines Luftreinhalteplans beginnen müssen, urteilte der Vorsitzende Richter Karlheinz Schlotterbeck.

Die Behörde habe nicht rechtzeitig über Maßnahmen wie die Anordnung von Tempo 30 auf Hauptstraßen oder ein Fahrverbot für Lastwagen ohne Dieselrußfilter befunden. Damit gab das Gericht zwei Stuttgarter Bürgern Recht, die wegen zu hoher Feinstaubwerte auf Erstellung eines solchen Luftreinhalteplans geklagt hatten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht eine Berufung gegen seine Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu.

Das Regierungspräsidium Stuttgart kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an. Es sei zweifelhaft, ob die Entscheidung des Gerichts der Überprüfung durch die höhere Instanz standhalte. Eine Überschreitung der ab 2005 zulässigen Grenzwerte habe es in den Jahren 2002 und 2003 nicht gegeben. In der Gerichtsverhandlung hatte das Regierungspräsidium angekündigt, Mitte Juni einen Aktionsplan zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte vorzustellen. Zuvor wolle die Behörde noch ein Gutachten zur Ursachenanalyse der Luftverschmutzung durch Feinstaub im Jahr 2004 auswerten. Der Aktionsplan werde ab Herbst gelten.

Seit Jahresbeginn wurde in Stuttgart nach Behördenangaben der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft 70-mal überschritten, erlaubt sind 35 Grenzüberschreitungen im ganzen Jahr. Auch in München und Berlin war es bereits im Frühjahr zu Überschreitungen der Jahreshöchstwerte gekommen. Eine bedeutende Quelle von Feinstaub sind Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor, deren Abgase derzeit zumeist noch nicht gefiltert werden.

Die beiden Stuttgarter Bürger hatten ihre Klagen im März 2005 eingereicht. "Die Behörde hat es trotz Aufforderung unterlassen, einen Aktionsplan aufzustellen", sagte Richter Schlotterbeck. Die Bürger müssten in ihrer Gesundheit geschützt werden. Die Behörde dürfe daher nicht erst reagieren, wenn die Gefahr eingetreten sei.

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