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05.08.2005

Quelle:Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Hessens Verkehrsminister Dr. Rhiel: „Anhörung wird zeigen, ob ein Nachtfahrverbot für Transit-LKW auf der B 44 zwischen Gernsheim und Lampertheim / A 6-Anschluss Mannheim-Sandhofen zulässig ist

Ziel: Weniger Lärm“ - Umsetzung frühestens im Herbst

Verkehrsminister Dr. Alois Rhiel hat die Einleitung eines Anhörungsverfahrens veranlasst, um zu überprüfen, ob ein Nachtfahrverbot für Transit-LKW an der B 44 zwischen Gernsheim und Lampertheim/A 6-Anschlussstelle Mannheim-Sandhofen rechtlich zulässig ist. Der Minister sagte: „Es geht um die Entlastung lärmgeplagter Anwohner. Das Nachtfahrverbot könnte in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr gelten.“ Der Minister betonte, die Anhörung werde ergebnisoffen durchgeführt.

„Aufgrund der Zunahme des LKW-Verkehrs nach Einführung der LKW-Autobahnmaut sind die Lärmgrenzwerte überschritten. Die Lärmberechnungen zeigen, dass zahlreiche Anwohner derzeit einem Lärm ausgesetzt sind, der Einschränkungen des LKW-Verkehrs erforderlich macht“, sagte Dr. Rhiel. „Ziel ist eine spürbare Senkung des Schallpegels. Das nächtliche Durchfahrtsverbot könnte für Transit-LKW ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten. Ausgenommen wären Lastwagen zur örtlichen Be- und Entladung.“

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bensheim hat auf der Grundlage einer Verkehrszählung von Juli 2005 eine aktualisierte Lärmberechnung für die B 44 in Bobstadt und Lampertheim vorgelegt. Den Berechnungen lagen die folgenden Verkehrsdaten zugrunde: Zählstelle Bobstadt, nördlich der L 3411: 812 LKW pro Tag; Zählstelle Bobstadt, südlich der L 3411: 1.314 LKW pro Tag; Dauerzählstelle Lampertheim, nördlich der Hagenstraße: 1.368 LKW pro Tag.

Für die Dauerzählstelle Lampertheim liegen zudem die Ergebnisse der Zählungen der mautpflichtigen LKW im 1. Halbjahr 2005 vor. Die Zahlen zeigen im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme des mautpflichtigen Verkehrs um mehr als die Hälfte.

Dauerzählstellen B44 Lampertheim: Mautpflichtige LKW

(LKW mit Anhänger und Sattelzüge, durchschnittlicher täglicher Verkehr an Normalwerktagen ohne Samstage, Sonntage, Feiertage)

2004 2005 Zuwachs LKW Zuwachs %

Januar 330 504 174 +52,6

Februar 339 528 190 +56,0

März 378 577 198 +52,5

April 377 565 189 +50,1

Mai 360 550 190 +52,7

Juni 384 626 242 +62,9

Der Minister sagte, die Lärmberechnungen des ASV Bensheim belegten, dass für die Wohngebiete zwischen Gernsheim und Lampertheim die Grenzwerte in der Nacht bei einigen Häusern teilweise deutlich überschritten würden: „Für die Wohngebiete nördlich der Hagenstraße im Lampertheim werden die Grenzwerte bei einigen Häusern teilweise deutlich überschritten: Der maximale ermittelte Wert liegt bei 67,0 dB(A) und damit um 7 dB(A) über dem Grenzwert. Eine Sperrung würde eine spürbare Lärmminderung in der Nacht ermöglichen.“ Dr. Rhiel erklärte: „Eine Sperrung südlich von Gernsheim würde auch den Verkehr auf der B 44 nördlich von Gernsheim ein Stück weit vermindern und so den nächtlichen Verkehrslärm reduzie-ren.“

Der Minister stellte ferner fest, die Ergebnisse der Lärmberechnungen ließen tagsüber eine Sperrung nicht zu, weil tagsüber die rechtlich erforderliche spürbare Lärmminderung durch eine Sperrung nicht zu erreichen sei.

Die Umleitung des LKW-Verkehrs könne über die L 3112 zur A 67-Anschlussstelle Gernsheim und ab dort über die Autobahnen A 67 und A 6 zur A 6-Anschlussstelle Mannheim-Sandhofen führen, erläuterte Dr. Rhiel.

Nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Vor einer derartigen Entscheidung sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung die Straßenbaubehörde, die Polizei und die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden anzuhö-ren. Darüber hinaus sollen in diesem Zusammenhang auch der Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik Hessen e.V. sowie der Speditions- und Logistikverband Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. eingeladen werden.

Die Anhörung wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen. Es werden auch Verkehrsbehörden und die Straßenbaubehörde aus Baden-Württemberg zu hören sein, so dass die Anhörung bis zu mehreren Wochen dauern könnte. Dr. Rhiel: „Sollte die Anhörung zu einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung einer Sperrung führen, so ist mit einer Umsetzung im Herbst zu rechnen, da für die Beschilderung der Umleitungsstrecken in größerem Umfang neue Wegweiser hergestellt werden müssen.“

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