Stadtrat Klaus Feuchtinger zm Aktionsplan Feinstaub
Die Behauptung des Umweltministeriums, es habe die Vorstellungen der Stadt Darmstadt eins zu eins umgesetzt, weise ich mit Entschiedenheit zurück. Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe "Luftreinhalteplanung," in der auch Vertreter der Stadt gehört wurden, belegen, dass dies nicht zutrifft.
Leitlinie für die Vertreter der städtischen Ämter war die Magistratsvorlage vom 6. April 2005. Darin wird die Sperrung der B 26 für den LKW-Durchgangsverkehr und die Genehmigung des Landes für eine großflächige Verlagerung auf die umliegenden Bundesautobahnen ebenso gefordert wie die Einrichtung eines Fahrverbotes für den Schwerlastverkehr durch die gesamte Innenstadt innerhalb der Zeiten der gesetzlichen Nachtruhe. Im Ergebnisprotokoll vom 8. Mai 2005 wurde seitens des Landes festgehalten, dass von der Stadt Darmstadt darauf hingewiesen wird, "dass die Sperrung der Hügelstraße für den Schwerlastverkehr zu einer Verkehrsverlagerung und damit zu einer Verlagerung der Immissionsschutzprobleme führt. Deshalb gebe es erhebliche Bedenken der Stadt Darmstadt, weil die Belastung räumlich nur verlagert werden."
Dagegen stellten Vertreter der Hessischen Ministerien klar "dass durch die Verkehrsverlagerung zwar die Hintergrundbelastung nicht gesenkt, wohl aber kritische Emissionsspitzen an Stellen mit entsprechend dichter Wohnbebauung vermieden würden. Auch müssten die andersartigen Durchlüftungsverhältnisse an den Ausweichstrecken im Vergleich zur Hügelstraße berücksichtigt werden. Der positive Effekt der Immissionsentlastung des hoch verdichteten Innenstadtbereichs könnte in der Abwägung jedoch höher zu bewerten sein als eine tolerable Zunahme der Belastung an anderen Orten."
Die Vertreter des Landes haben die Auffassung vertreten, dass die Stadt verpflichtet sei, eine innerstädtischen Umleitung auszuweisen, weil nach der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie die Immissionswerte am Ort der höchsten Exposition - in Darmstadt an der Hügelstraße - einzuhalten seien.
Zuständig für die Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen ist in Hessen das Umweltministerium. Es hat dabei das Einvernehmen der kommunalen Behörden einzuholen. Die Stadt kann allerdings ihr Einvernehmen nicht nach freiem Ermessen verweigern. Auf diesem Hintergrund bewerte ich die Sperrung der B 26 für LKW-Durchgangsverkehr ab 7,5 t von Westen als einen Schritt in die richtige Richtung, bedauere jedoch, dass die in der o. g. Magistratsvorlage seitens der Stadt erhobenen Forderungen nicht umgesetzt werden.
Meine Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium des Landes Hessen war immer von der Überzeugung getragen, dass Erfolge in der Umweltpolitik nur gemeinsam und nicht gegeneinander erzielt werden können. Die bisherigen Gespräche wurden deshalb auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens geführt. Deshalb gehe ich davon aus, dass die jüngsten Äußerungen des Hessischen Umweltministeriums auf Missverständnissen beruhen. Um diese auszuräumen werde ich das persönliche Gespräch mit Vertretern des Hess. Umweltministeriums suchen. Dabei lasse ich mich von der Gewissheit leiten, dass die seitherige vertrauensvolle Zusammenarbeit bezüglich der notwendigen Fortschreibung des Aktionsplanes als auch der Einwände der Stadt Darmstadt fortgesetzt werden kann.