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12.05.2005

Quelle:Stuttgarter Zeitung

Bahn darf Behinderte ignorieren

Mannheim - Bahnunternehmen sind nicht verpflichtet, barrierefreie Zugänge zu Bahnsteigen anzubieten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim nach einer Mitteilung vom Donnerstag entschieden. Er wies damit Klagen von zwei Behindertenverbänden ab.

Diese waren vor Gericht gezogen, weil der Umbau des Bahnhofs Oberkochen (Ostalbkreis) ihrer Ansicht nach die Lage für Behinderte verschlechtert. Laut VGH-Urteil muss die Bahn nur die Argumente von Behinderten in ihrer Entscheidung berücksichtigen.

In Oberkochen war der mittlere Bahnsteig bislang über einen schienengleichen Bahnübergang barrierefrei zu erreichen. Wegen einer Verbesserung der Strecke von Aalen nach Ulm und eines Taktfahrplans sollen die Bahnhöfe an dieser Strecke aber umgebaut werden. In Oberkochen soll ein Fußgängertunnel mit zwei Aufzügen den bisherigen Übergang ersetzen - allerdings erst, wenn im Durchschnitt mehr als 1000 Reisende pro Tag die Station benutzen. Behinderte Bahnfahrer werden so lange auf den künftig barrierefrei gestalteten Bahnhof in Aalen verwiesen.

Nach Ansicht des VGH soll die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) zwar die Belange von Behinderten zur Geltung zu bringen. Der beklagte Paragraf regele aber nicht den Zugang zu Bahnsteigen, hieß es. Eisenbahnunternehmen seien allerdings verpflichtet, über die Frage eines barrierefreien Zugangs zu Bahnanlagen abwägend zu entscheiden. Sie müssten dabei den Bedarf, die Kosten und die Erreichbarkeit anderer, barrierefreier Anlagen in ihrer Abwägung berücksichtigen.

Gegen die Urteile können die Verbände Revision einlegen. (AZ.: 5 S 1410/04 und 5 S 1423/04)

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