Seit mehr als 30 Jahren bemüht sich Reinheim um den Bau einer Umgehungsstraße. Das Verkehrsaufkommen ist mittlerweile gewachsen, die Ortsdurchfahrten scheinen während des Berufsverkehrs mit Blech gepflastert, denn Tag für Tag quälen sich rund 20 000 Fahrzeuge durch die Ortsdurchfahrten von Reinheim und Spachbrücken.
Alle Versuche, den Bau zu beschleunigen, waren bisher erfolglos. Zwar gelang es der Stadt Reinheim, die Planung dadurch voranzutreiben, dass sie rund 300 000 Euro aus der eigenen Kasse bereit stellte, doch ist das Verfahren schon wieder ins Stocken geraten.
Seit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im März vergangenen Jahres ein Anhörungstermin anberaumt war, bei dem die Bürgerinitiative „B 38 West“ ihre Einwände gegen die vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) vorgelegte Planung vortragen konnte, ist man keinen Schritt weiter gekommen.
Die Bürgerinitiative hatte damals von einer nur eingeschränkt genehmigungsfähigen Planung gesprochen, die Ergebnisse der Lärmgrenzwert- und Schadstoffgrenzwertprüfungen angezweifelt und sogar eine Alternativplanung des Verkehrsplanungsbüros Stadt in Potsdam vorgelegt.
Die Einsprüche führten dazu, dass das Straßenbauamt die bisher der Planung zugrunde gelegte Verkehrsuntersuchung aktualisiert. „Deren Prognosen können gegebenenfalls eine Neuberechnung der Lärm- und Schadstoff-immissionen erforderlich machen“, teilte ASV-Chef Fred Nerschbach der Stadt Reinheim kürzlich mit.
Doch auch hier gibt es schon wieder Verzögerungen: Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, die dem ASV zuarbeitet, habe Kapazitätsengpässe, heißt es beim Straßenbauamt. Und so rechnet Amtsleiter Nerschbach mit endgültigen Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung frühestens im August. Mit einer ergänzenden Planoffenlage im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens sei allenfalls im September zu rechnen.
Dann können die vom Bau der Westumgehung betroffenen Bürger erneut ihre Einwendungen vorbringen, wird es wieder zu einem Erörterungstermin kommen. Denn bereits im vergangenen Jahr hat die Bürgerinitiative deutlich gemacht, dass sie – werden ihre Einwendungen und alternativen Planvorstellungen nicht ausreichend berücksichtigt – auch bereit ist, den Weg über die Verwaltungsgerichte zu gehen.
Das Straßenbauamt jedenfalls gibt sich überzeugt, es gebe „keine Veranlassung“, die Trasse – wie von der Bürgerinitiative gefordert – in Richtung Westen zu verschieben. „Das wäre notwendig, wenn wir beim Lärmschutz den zulässigen Grenzwerten nahe wären“, besteht Nerschbach auf dem geplanten Trassenverlauf.
Die Bürgerinitiative werfe den Straßenbauern vor, „wir hätten auf Kante genäht“, sagt der ASV-Chef. Doch dies sei nicht der Fall. Nerschbach gibt sich sicher, dass die aktuelle Verkehrsuntersuchung dies bestätigen wird.
Ohne den Widerstand der Bürgerinitiative, gibt Straßenbauer Nerschbach im Gespräch mit dem ECHO zu bedenken, wäre das Verkehrsministerium in Wiesbaden längst mit der Planfeststellung beschäftigt.
So aber rückt der Termin für eine Planfeststellung in weite Ferne, obwohl das Projekt im Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“ als wichtige Baumaßnahme eingestuft ist.