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18.04.2005

Quelle:Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen

Dateianlage zum Download: Merkblatt_ Landesförderung.pdf

Merkblatt über Fördermittel des Landes im Bereich Schienengüterverkehr

Ansprechpartner in Förderfragen:

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
Herr Dr. Bosserhoff
Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden
Tel: 0611/366-3471

1 Ausgangslage und Ziel der Förderung

Seit dem Jahr 2002 stehen Landesmittel zur Förderung des Schienengüterverkehrs zur Verfügung. Ziel ist es insbesondere, über eine zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung zu ermöglichen, dass von DB Cargo im Rahmen des Konzeptes MORA C (Marktorientiertes Angebot Cargo) aufgegebener Güterverkehr auf der Schiene durch private Eisenbahnverkehrsunternehmen fortgeführt wird. Damit sollen
– für verladende Firmen, die ihre Logistik auf den Schienengüterverkehr ausgerichtet haben, eine alternative Bedienung ermöglicht und ein wirtschaftlich tragfähiger Schienengüterverkehr gewährleistet werden
– Arbeitsplätze gesichert werden
– zusätzlicher Lkw-Verkehr insbesondere in sensiblen Bereichen (z.B. Ortsdurchfahrten) vermieden werden.


2 Förderfähige Vorhaben

2.1 Art der Vorhaben
Die Landesmittel können gewährt werden für die Förderung von Infrastrukturkosten (z.B. Sanierung von der DB AG vernachlässigter Güterstrecken, von Weichen zu Gleisanschlüssen, von Industriestammgleisen oder Verladeeinrichtungen). Unterhaltungskosten an den Strecken, Planungskosten und Grunderwerb können nicht gefördert werden. Generell werden Maßnahmen, für die der Bund im Rahmen der Gleisanschlussförderung Zuwendungen leistet (z.B. Neubaumaßnahmen), vom Land nicht gefördert; eine Kombination von Bundesförderung und Landesförderung für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Unabhängig davon ist eine Landesförderung möglich für ergänzende Maßnahmen, die mit einer vom Bund geförderten Maßnahme in Zusammenhang stehen, aber selbst nicht bundesseitig gefördert werden.

2.2 Voraussetzungen der Förderung
Eine Förderung ist insbesondere nur möglich, wenn
– das Vorhaben noch nicht begonnen wurde
– eine finanzielle Beteiligung vor Ort (Verlader, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Kommunen, Kreis,...) erfolgt: z.B. Übernahme der Eisenbahnverkehrsleistungen oder Eisenbahninfrastruktur durch eine Privatbahn bzw. Kommune, Zuschüsse von Verladern oder Kommune/Kreis zu den Betriebskosten
– der Güterverkehr von den Beteiligten nicht wirtschaftlich durchgeführt werden kann
– die Perspektive auf einen mittelfristig eigenwirtschaftlichen Güterverkehr durch ein entsprechendes Betriebs- und Finanzierungskonzept gegeben ist
– die Fortführung des Güterverkehrs auf absehbare Dauer durch entsprechende Verträge mit Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen nachgewiesen wird.
– geförderte Anlagen alle Eisenbahnverkehrsunternehmen diskriminierungsfrei nutzen können
– ein verkehrspolitischer Nutzen zu erwarten ist (z.B. Vermeidung zusätzlicher Lkw- Fahrleistungen, insbesondere in sensiblen Bereichen; Erhalt von Arbeitsplätzen).

Dateianlage zum Download: Merkblatt_ Landesförderung.pdf

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