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12.01.2005

Quelle:Darmstädter Echo

Kein Tunnel an der Rosenhöhe

Verkehr: Gutachter hält Deckel über der Darmstädter Nordostumgehung für technisch und finanziell nicht machbar

Die Anwohner der Rosenhöhe werden mit ihrer Forderung nach einer Verlängerung des Tunnels der Nordostumgehung wohl nicht durchdringen. Der Magistrat der Stadt Darmstadt berät heute über ein Gutachten, wonach ein Deckel über der Trasse zwischen Dieburger Straße und Ostbahnhof nicht machbar ist. Das Projekt sei nicht zu finanzieren und auch technisch nicht darstellbar.

Die Architekten Peter Dörr und Wolf-Winhart Krug sehen das anders. Im Sinne der Anwohner hatten sie im vergangenen Jahr eine Planung vorgelegt (wir berichteten). Danach sollte die zwischen Rosenhöhe und Mathildenhöhe neben der Odenwaldbahn im Einschnitt verlaufende Straße mit einem Betondach abgedeckt werden, um die Darmstädter Kulturlandschaft nicht zu zerschneiden und die Anwohner vor Lärm zu schützen. Nach Ansicht der beiden privat tätig gewordenen Planer kann sich der Aufwand für eine solche Lösung durch Bebauung der Betondecke finanzieren. An der Rosenhöhe sei ein solcher Tunnel vordringlicher als dort, wo er in unbewohnter Gegend ohnehin vorgesehen sei, im Bürgerpark.

Dieter Wenzel, Bau- und Verkehrsdezernent im Magistrat, hatte dies schon im vergangenen Jahr in der Stadtverordnetenversammlung bezweifelt. Wenzel sieht sich nun durch das Gutachten bestätigt. Selbst wenn es technisch machbar wäre, den Tunnel zu überbauen, scheitere dies an den Besitzverhältnissen. Das Gelände gehöre der Bahn, und die werde auf den Grundstückswert nicht zugunsten eines Tunnels für eine Bundesstraße verzichten. Damit breche diese Theorie zusammen. Ohne eine solide Finanzierung sieht man bei der Stadt keine Chance, im durch den Ausfall eines ganzen Jahres LKW-Maut ohnehin zusammen gestrichenen Programm des Bundesverkehrsministeriums noch einen weiteren Tunnel für die Nordostumgehung durchzusetzen.

Wenzel sieht in der Tatsache, dass der jetzt zu einem negativen Ergebnis gekommene Gutachter der gleiche Ingenieur ist, den die Stadt mit der Bauleitplanung für die Nordostumgehung beauftragt hat, keinen Interessenkonflikt. Die Machbarkeitsstudie für den Tunnel sei ausgeschrieben worden. Das ausgewählte Büro habe nur ein Zehntel der Kosten der übrigen Anbieter verlangt.

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