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23.05.2006

Quelle:Spiegel Online

Gericht verdonnert Bayern zu Aktionsplan

Feinstaub aus Autoabgasen kann zu erheblichen Gesundheitsbelastungen führen. Bislang tun sich deutsche Großstädte schwer mit der Abgasbeschränkung. Jetzt hat ein Gericht das Bundesland Bayern erstmals zur Einführung eines Aktionsplans verpflichtet.

München - Bayern muss nach einem Gerichtsurteil einen Aktionsplan zur Verringerung der Feinstaubbelastung an einer viel befahrenen Straße in München aufstellen. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem heute veröffentlichten Urteil. Es sei 16 Monate nach Inkrafttreten eines Immissionsgrenzwertes nicht mehr als rechtmäßig anzusehen, wenn die zuständige Behörde trotz drohender Überschreitungsgefahr noch immer keinen Aktionsplan vorlegen könne, entschied das Gericht. Dies sei "unverzüglich" nachzuholen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Entscheidung. "Die Gnadenfrist für alle Feinstaub-Ignoranten ist abgelaufen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Mit seinem Urteil gab der Verwaltungsgerichtshof teilweise der Klage eines Anwohners der Landshuter Allee in München statt, der wegen der Feinstaubbelastung die Aufstellung eines Aktionsplans gefordert hatte. Dieser Plan muss nach Ansicht der Richter aber nicht gewährleisten, dass "unter allen Umständen" die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet werde.

Es könne nicht verlangt werden, was "tatsächlich unmöglich und deshalb auch rechtlich nicht geboten" sei, begründete das Gericht diese Einschränkung. Es sei zu berücksichtigen, dass der Aktionsplan die großräumige Luftverschmutzung nur teilweise beeinflussen könne. Die von Bayern vorbereiteten Maßnahmen wie etwa die Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs nannte das Gericht "grundsätzlich geeignet, effektiv und verhältnismäßig".

DUH-Anwalt Remo Klinger sprach dem Urteil eine bundesweite Bedeutung zu. Zum ersten Mal habe in Deutschland ein Obergericht über die Feinstaubproblematik entschieden und den Betroffenen ein Recht auf saubere Luft zugesprochen. Die Umwelthilfe forderte Bund und Länder erneut auf, eine wirksame Förderung rußfreier Dieselfahrzeuge zu beschließen.

Aktenzeichen: 22 BV 05.2462

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