Aktionsplan zur Reduzierung der jährlichen Feinstaubbelastung
Der vom Hessischen Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz für die Stadt Darmstadt aufgestellte Entwurf eines Aktionsplanes wird, wie das Presseamt der Stadt Darmstadt mitteilt, in der Zeit vom 28. Juni bis 19. Juli 2005 in der Abteilung Umwelt des Grünflächen- und Umweltamtes, Bessunger Straße 125, Block C, 1. Stock zur Einsichtsnahme ausgelegt.
Der Entwurf des Aktionsplans Darmstadt ist außerdem unter www.hmulv.hessen.de auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie unter www.hlug.de auf der Homepage des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie abgelegt.
Einwände können beim Hess. Umweltministerium bis 19. Juni 2005 vorgebracht werden.
Kernpunkte des Planes sind entsprechend den Feststellungen im Luftreinhalteplan in erster Linie auf verkehrsbeschränkende, verkehrsplanerische und emissionsmindernde Maßnahmen konzentriert. Die Messstelle an der verkehrsreichen Hügelstraße, die entsprechend der Vorgaben des 22. Bundesimmissionsschutzverordnung an dieser verkehrsreichen Straße aufgestellt worden ist, weist wie die übrigen an verkehrsreichen Straßen von der Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie betriebenen Messstationen darauf hin, dass der Verkehr als einer der Hauptemittenten für Feinstaub anzusehen ist, wie die Werte für Stickstoffdioxid und Feinstaub zeigen.
Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen des Jahresmittelwertes einschließlich Toleranzmarge nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes für Stickstoffdioxid (NO2) und der zu hohen Anzahl an Überschreitungen des Tagesmittel wertes für PM10 im Jahre 2002 in Darmstadt (neben den Städten Frankfurt und Wiesbaden) bestand die Verpflichtung bis Oktober 2004 einen Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main aufzustellen, der vom Kabinett des Landes Hessen im April verabschiedet worden ist. Der Luftreinhalteplan kann im Internet unter der Adresse www.hmulv.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Stadt Darmstadt hat in diesem Luftreinhalteplan langfristig wirksame Maßnahme dargelegt und zur Prüfung auf Realisierbarkeit beschlossen. Hierzu gehören insbesondere die Stärkung und der weitere Ausbau des ÖPNV, der Bau der Nordostumgehung, die nach Auffassung von Herrn Verkehrsdezernent Dieter Wenzel zu einer wesentlichen Entlastung beitragen wird sowie die Prüfung der Einrichtung eines überregional tätigen Güterverteillogistikzentrums.
Neben diesen langfristigen Maßnahmen sind jedoch nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz kurzfristig wirksame Maßnahmen im Rahmen von Aktionsplänen vorzusehen. Innerhalb einer beidseitig geschlossenen engen Randbebauung wie in der Hügelstraße werden im Jahresmittel die höchsten Immissionskonzentrationen erreicht. Dieser Straßenschluchteffekt, der infolge einer verminderten Durchlüftung der Straße entsteht, trägt an sämtlichen innerstädtischen Verkehrsmessstationen, die diese Voraussetzungen aufweisen, wesentlich zu den Grenzwertüberschreitungen bei. Nur unter Beachtung dieser Überlegungen, und unter der Prämisse, dass eine Verkehrsverlagerung jeweils nur kurzfristig, ab der 33. Überschreitung bei PM10 greift, und dies nur für den Rest des Jahres, halten Herr Stadtrat Feuchtinger und Herr Stadtrat Wenzel den folgenden Aktionsplan des Landes für akzeptabel.
1. Stufe Verbot der Durchfahrt von LKWs ab 7,5t von West nach Ost (auf Dauer). Konsequenz ist, dass im Bereich Autobahn und Eifelring eine Beschilderung aufgestellt werden wird, die den LKW-Verkehr um Darmstadt herum auf die Autobahnen zurückverweist.
2. Stufe Sperrung der Hügelstraße für LKWs ab 3,5t und der Mittleren Rheinstraße. Die Zulieferung für den Ladehof unter dem Luisencenter bleibt erlaubt über die Wilhelminenstraße/Bleichstraße.
Der LKW-Verkehr darf dann nicht über die Heinrichstraße fahren, die aufgrund der Verkehrsdichte bereits sehr belastet ist, sondern wird über die Landskronstraße gegen Osten bzw. Süden geleitet.
Als Zusatzmaßnahme wird im Rahmen der Steigung zwischen Heidelberger Straße und Ludwigshöhstraße eine Feuchtreinigung mit Aufnehmung der Stäube im Zeitraum der Verlagerung erfolgen.
Beide Dezernenten begrüßen, dass eine Sperrung der Durchfahrt von LKWs aufgrund der damit verbundenen Luftreinhaltemaßnahmen künftig auf Dauer möglich sein wird. Sie kritisieren jedoch, dass eine Verlagerung des Verkehrs in andere Straßen eine Belastung der Anwohner mit sich bringen würde. Die Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie hat die künftigen Belastungen für die Landskronstraße errechnet und festgestellt, dass bei einer Verlagerung in den Bereichen Hügelstraße und Landskronstraße die Grenzwerte der Verordnung eingehalten werden. Nach Auffassung der HLUG ist die Verlagerung daher möglich, mit der von Darmstadt vorgesehenen Zusatzmaßnahme des Feuchtkehrens, da hier eine Reduktion der Partikel um 7% angenommen wird.
Beide Dezernenten verweisen nochmals auf die bereits vorliegende Rechtssprechung. Die Kommunen haben auf entsprechende immissionsschutzrechtliche Feststellungen zu reagieren. Die Dezernenten begrüßen, dass seitens des Hessischen Verkehrsministeriums und des Hessischen Umweltministeriums dem Antrag auf Durchfahrtsverbot für LKW von westlicher in östlicher Richtung auf Grundlage dieses Aktionsplanes Zustimmung signalisiert. Beide Dezernenten fordern auch eine entsprechende Regelung von Ost nach West. Stadtrat Dieter Wenzel: "Dies kann nur in Verhandlungen mit der Region gelöst werden, solange noch keine Nordostumgehung gebaut ist." Hier werde es entsprechende Gespräche geben, in denen nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werde.
Abschließend verweist Herr Feuchtinger darauf, dass an der Messstelle Hügelstraße bislang 27 Überschreitungen des seit Januar 2005 einzuhaltenden Emissionsgrenzwertes für Partikel (PM10) gemessen wurden.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Aktionsplanes lobt Stadtrat Klaus Feuchtinger die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Land Hessen. Mit dem Aktionsplan kommt die Stadt ihrer Verpflichtung nach, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der jährlichen Feinstaubbelastung umzusetzen. "Wir leisten damit unseren Beitrag, um die Gefahren für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu mindern". Allerdings sollte nun endlich das Übel an der Quelle bekämpft werden. Gegen die Verursacher müssen umgehend gesetzliche Regelungen in Kraft treten. "Der heute vorgelegte Aktionsplan ist keine Dauerlösung! Außerdem fordere ich Bund und Land auf, verstärkt Förderprogramme zu initiieren, die den Städten den weiteren Ausbau des ÖPNV und der Radwegenetze erlauben."
Das Durchfahrtsverbot wird die Stadt Darmstadt bereits jetzt beim zuständigen Regierungspräsidiums unter Hinweis auf die Befürwortung des Verkehrsministeriums beantragen.