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19.04.2005

Quelle:Verkehrsclub Deutschland (VCD)

CDU-Länder müssen Lärmschutz-Blockade beenden / Feinstaub-Desaster droht auch bei Verkehrslärm

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) fordert die CDU-regierten Bundesländer auf, bei der morgigen Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ihre parteipolitisch motivierte Blockade gegen die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzugeben. Ohne eine umfassende Lärmschutzgesetzgebung, zu der die EU-Regelung wesentlich beitrage, sei gesundheitsgefährdendem Verkehrslärm nicht beizukommen. Wenn Bund, Länder und Gemeinden nicht unmittelbar begännen, sich auf europäische Vorgaben einzustellen, drohe spätestens 2008 ein ähnliches Desaster wie jetzt beim Feinstaub.

Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender: "Die Bundesländer sollten den morgigen ‚Tag gegen Lärm’ zum Anlass nehmen, um diesem wichtigen Gesetzesvorhaben zum Schutz vor krankmachendem Lärm endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Der Streit um die Kosten der vorgesehenen Lärmminderungsplanung ist völlig kurzsichtig. Denn unterlassene Vorsorge ist viel teurer als praktizierter Lärmschutz." So summierten sich nach Angaben der Europäischen Kommission die Lärmfolgekosten durch Krankheit, Tod, Leistungsminderung bei der Arbeit und beim Lernen, Umsatzeinbußen im Tourismus sowie Wertminderung von Immobilien in Deutschland auf mindestens vier Milliarden Euro pro Jahr.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie setzt Fristen für die Erstellung von Lärmkarten und Lärmminderungsplänen. Letztere müssen konkrete Maßnahmen zur Lärmreduzierung enthalten. Für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern müssen Lärmkarten bis spätestens Juni 2007 und Lärmminderungspläne bis spätestens Juli 2008 vorgelegt werden. Ähnlich wie beim Thema Feinstaub bestehe die Gefahr, dass Deutschland die EU-Vorgaben nicht erfüllen werde und so die Gesundheit der Menschen erheblichen Schaden nehme.

"Nicht nur Feinstaub, auch Verkehrslärm tötet", warnt Helmar Pless, Lärmexperte des VCD. Bereits jeder Sechste sei in Deutschland einem erhöhten Herzinfarktrisiko durch Straßenverkehrslärm ausgesetzt. Pless: "Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubbelastung, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lkw-Fahrverbote und die Förderung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr, tragen erheblich dazu bei, Verkehrslärm zu reduzieren. Wir fordern Bund, Länder und Kommunen daher auf, sich nicht erst in zwei Jahren mit der Lärmminderung zu beschäftigen, sondern bereits heute mit Hilfe einer integrierten Verkehrsplanung gegen Verkehrslärm ebenso wie gegen Feinstaub vorzugehen."

Als zusätzliches ökonomisches Instrument schlägt der VCD vor, die Verursacher von Verkehrslärm an den Lärmfolgekosten zu beteiligen. Schnell umsetzbar wäre beispielsweise eine zusätzliche Staffelung der Kfz-Steuer sowie der Lkw-Maut auch nach Geräuschemissionsklassen.

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