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01.07.2005

Quelle:Darmstädter Echo

Immer weniger Barrieren

Behinderte: Umbau von Haltestellen und Bordsteinecken kommt voran

Hindernisse für Behinderte auf Darmstädter Straßen werden Stück für Stück aus dem Weg geräumt. Für entsprechende Maßnahmen stelle die Stadt in jedem Jahr mehr als 100 000 Euro bereit, erklärte Bau- und Verkehrsdezernent Dieter Wenzel in einer Zwischenbilanz. „Barrierefrei durch Darmstadt“, so heißt das Ziel.

Der Schauplatz der Bekanntmachung war allerdings ganz und gar nicht behindertengerecht. Das musste Wenzel einräumen. Bei den Altbauten im Komplex des Technischen Stadthauses bestehe noch erheblicher Nachholbedarf, erklärte er; so sei ein Treppenlift für das Gebäude der Bauverwaltung in Planung. „Natürlich muss die Stadt eine Vorreiterrolle spielen“, sagte Wenzel. Ansonsten zeigte er sich zufrieden mit dem Zwischenstand beim Umbau der Verkehrswege im Stadtgebiet.

Von 350 Bus- und Bahnhaltestellen im Stadtgebiet sind nach Angaben des Straßenverkehrsamts bislang 113 behindertengerecht umgebaut worden. Sie haben einen erhöhten Bordstein, der einen Einstieg fast ohne Höhenunterschied ermöglicht, sowie Leitstreifen mit Rillen oder Noppen für Blinde.

Auch die Zahl der Bordsteinecken an Straßenkreuzungen oder -einmündungen ist statistisch erfasst: Es sind insgesamt 4704 Ecken, von denen mittlerweile 2480 so abgesenkt wurden, dass sie von Rollstuhlfahrern oder mit rollender Gehhilfe leicht passiert werden können. 2224 weitere Bordsteinecken müssten noch abgesenkt werden, sagte Wenzel. Davon seien 916 als dringlich eingestuft. Kostenpunkt: jeweils 2900 Euro, also insgesamt knapp 6,5 Millionen Euro.

Die Behindertenbeauftragte der Stadt, Monika Rau, lobte die Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt: Anliegen von Behinderten würden dort in der Regel zügig in Angriff genommen. Die von der Stadt herausgegebenen Stadtpläne für Behinderte nannte sie einen Kompromiss: Besser wäre ein Behindertenführer in Broschürenform, wie es ihn zuletzt in den achtziger Jahren gegeben habe. Rau klagte darüber, dass die ihr für die Belange von Behinderten zugemessene Arbeitszeit von fünf Stunden pro Woche bei weitem nicht ausreiche. Für diese Tätigkeit wäre nach ihrer Einschätzung eine halbe Stelle erforderlich.

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