Quelle:Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Verkehr, Wirtschaft und Landesentwicklung
Verkehrsminister Dr. Rhiel: Land ermöglicht besseren Nahverkehr für die Steuergelder - Neuer Gesetzentwurf zum öffentlichen Personennahverkehr vorgestellt / Bislang sechs Mio. Euro weniger Kosten durch Ausschreibungen
Der Hessische Verkehrsminister Dr. Alois Rhiel hat heute in Frankfurt den Entwurf eines neuen hessischen ÖPNV-Gesetzes vorgestellt. "Wir wollen mehr Effizienz im ÖPNV durch Ausschreibungen, deshalb stärkt das neue Gesetz das Besteller-Ersteller-Prinzip. Mit dem neuen Gesetz können wir die Finanzierung bündeln, die Förderung genauer an den verkehrspolitischen Zielen ausrichten, eine größere Flexibilität schaffen und die Nahverkehrsplanung effektiver gestalten", so beschrieb der Minister die Vorteile der Gesetzesnovelle, die das Hessische Landeskabinett beschlossen und zur Anhörung an die Fachverbände und Kommunen weitergeleitet hat.
Das Gesetz halte an Bewährtem fest, sagte Dr. Rhiel: "Die Aufgabenträger für den ÖPNV bleiben die Landkreise und die großen Städte. In Hessen hat sich die kommunale Verantwortung bewährt. Sie ist Ausdruck der Prinzips der Subsidiarität, wie sie auch die Bahnreform und das Regionalisierungsgesetz vorsahen."
Es werde weiterhin unterschieden in lokalen und regionalen Verkehr: Überregionale Verkehre organisieren die drei Verkehrsverbünde. Lokale Verkehre organisieren die Lokalen Nahverkehrsgesellschaften (LNG). Die Aufgaben des einheitlichen Fahrpreises sollen weiterhin gemeinsam in den drei Verkehrsverbünden wahrgenommen werden.
Neu in der ÖPNV-Organisation sei eine Sollvorschrift, dass benachbarte Gebietskörperschaften in verstärktem Maße gemeinsame Lokale Nahverkehrsorganisationen (LNG) gründen sollen, um Verwaltungskosten einzusparen durch größere und arbeitsfähigere Organisationseinheiten.
Das neue ÖPNV-Gesetz ermögliche mehr Effizienz durch eine klare Aufgabentrennung. Dr. Rhiel: "Wir werden das gelegentlich noch vorhandene Durcheinander von Aufgaben und Verantwortlichkeiten beseitigen. Wir stärken das Besteller-Ersteller-Prinzip. Wir sorgen für mehr Transparenz auf drei Ebenen."
1. Die Aufgabenträger müssen eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen sicherstellen.
2. Die Verkehrsverbünde und Lokale Nahverkehrsgesellschaften (LNG) sind die "Besteller" im Auftrag der Gebietskörperschaften. Sie leisten die Organisation des ÖPNV, insbesondere die Ausschreibungen.
3. Die Verkehrsunternehmen sind die "Ersteller", die die Verkehrsleistungen erbringen. In den Entscheidungsgremien des Verkehrsunternehmens (z. B. Aufsichtsrat) soll eine Vermischung von unternehmerischer und öffentlicher Verantwortung nicht länger statt finden.
Das neue ÖPNV-Gesetz bündele ferner die Finanzierung und schaffe die nötige Flexibilität, erläuterte Dr. Rhiel: "Das Besteller-Ersteller-Prinzip hat zur Konsequenz, dass die Finanzmittel beim Besteller konzentriert werden. Die Fördermittel des Landes sollen grundsätzlich nur noch den Bestellerorganisationen (und den Infrastrukturbetreibern) zur Verfügung gestellt werden. Es soll künftig keine direkte Förderung der Ersteller geben."
Ferner sollen Anreize zur Steigerung die Leistungsstärke der Verkehrsverbünde gesetzt werden. Dr. Rhiel: "Die massnahmenorientierte Förderung soll durch eine zielorientierte Förderung abgelöst werden. In mehrjährigen gedeckelten Budgetvereinbarungen zwischen dem Land und den Verkehrsverbünden sollen Ziele vereinbart werden. Werden sie nicht erreicht, behält das Land einen Abschlag ein, den es dann selbst gezielt einsetzt. Das heißt, ein gut wirtschaftender Verbund hat viele Freiheiten, ein schlecht wirtschaftender Verbund wird stärker vom Land über die Fördermittel geführt."
Grundsätzlich werde es auch möglich, dass die Verbünde und die LNG nicht nur konsumtive Ausgaben (i.d.R. Bestellerentgelt), sondern auch investive Ausgaben aus den Förderbudgets des Landes finanzieren können.
Das neue ÖPNV-Gesetz helfe schließlich, die Nahverkehrsplanung effektiver zu gestalten. Dr. Rhiel: "In die Nahverkehrspläne wurden bisher alle geplanten und angedachten Investitionsmassnahmen nach dem Motto der Vollständigkeit aufgenommen. Das neue ÖPNV-Gesetz soll vorschreiben, dass eine Prioritätenreihung vorgenommen wird, die Grundlage ist für die weitere Entwicklung bis hin zur Aufnahme in die Förderprogramme."
Desweitere zog Dr. Rhiel eine positive Bilanz der bisherigen Ausschreibungen in Hessens ÖPNV. In diesem Jahr und im vergangenen Jahr kam es zu den ersten größeren Ausschreibungen, nachdem in der Vergangenheit behutsam begonnen wurde. Im Schienennahverkehr wurden 3 Lose ausgeschrieben:
Im Buslinienverkehr wurden bislang in Hessen 24 Lose mit zusammen 12,0 Mio km pro Jahr ausgeschrieben, überwiegend im Regionalverkehr und zu einem geringeren Teil auch im lokalen Verkehr. Im Buslinienverkehr haben gewonnen:
Weitere Ausschreibungen im Busbereich laufen: Derzeit läuft im lokalen Busverkehr die Ausschreibung für das erste von fünf großen Bündeln in Frankfurt (2,9 Mio. km/a). In Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Marburg wird es in den nächsten zwei Jahren zu Ausschreibungen von Teilleistungen des Stadtverkehrs kommen.
Die bisherigen Ausschreibungsergebnisse seien durchweg positiv zu bewerten, sagte Dr. Rhiel: "Hohe Qualität wird zu deutlich günstigeren Preisen angeboten als in der Vergangenheit (=geringerer Zuschussbedarf): Im Busbereich erfolgte eine deutliche Kostenreduzierung für ÖPNV-Aufgabenträger von künftig mehr als sechs Mio. Euro pro Jahr. Im Schienenverkehr wurden die Kosteneinsparungen für Qualitätssteigerungen verwendet. Die privaten Verkehrsunternehmen gehören mit zu den Gewinnern. Mit 6-8 Anbietern pro Ausschreibung ist eine ausreichend hohe Zahl von Ausschreibungsteilnehmern vorhanden. Kommunale Verkehrsbetriebe bieten meist in der Fläche an."
Schließlich betonte der Minister, trotz knapper Kassen stehe der ÖPNV nicht in Frage. Aber die Politik müsse für Effizienzsteigerungen sorgen � aus Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern. "Wiederkehrende Ausschreibungen setzen Anreize für Angebotsverbesserungen, sowohl durch etablierte wie auch durch neue Unternehmen. Ausschreibungen bringen im Unterschied zur Direktvergabe von Dauermonopolen schneller Innovationen, bessere Qualitäten, mehr Kundenähe und Kostensenkungen. Ausschreibungen leisten unverzichtbare Beiträge, um in Zeiten knapper Kassen die berechtigten Ansprüche der ÖPNV-Kunden zu erfüllen", sagte Dr. Rhiel. "Ausschreibungen dienen Fahrgästen, weil sie bei gleichem Fahrpreis quantitativ und/oder qualitativ mehr Mobilität bekommen. Alternativ dienen Ausschreibungen den Steuerzahlern, weil für ein gegebenes Verkehrsangebot weniger Subventionen nötig sind. Und: Ausschreibungen im ÖPNV erhöhen den Gestaltungsspielraum der Kommunen bzw. der Aufgabenträger."