In einer Pressemitteilung berichtet der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) von seiner diesjährigen Jahrestagung in Hamburg. Dort wurde von Prof. Baum vom Institut für Verkehrswissenschaft der Universität zu Köln auch eine Studie vorgestellt, nach der der Nutzen, der für die Gesellschaft aus dem öffentlichen Personennahverkehr kommen, deutlich höher ist als die Kosten, die hiermit verbunden sind. Beispielhaft sei für die Kölner Verkehrsbetriebe errechnet worden, dass jeder Euro, der in Investitionen in Busse und Bahnen angelegt werde, einen Nutzen von mindestens 1,50 Euro habe.
Eine Investition in einer Größenordnung von einer Milliarde Euro würde, so Baum, an unmittelbarer Beschäftigung eine Größenordnung von 20.000 Mannjahren bringen. Diese Größenordnung mache klar, was Einsparungen bei den Investitionen an volkswirtschaftlichen Schäden auslösen könnten.
Wie die Landes-ASten-Konfrenz Hessen und der RMV in Pressemitteilungen veröffentlichen, haben sich die beiden Vertragspartner auf eine Fortführung des Erfolgsmodell Semesterticket geeinigt. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der entsprechenden Gremien wie den Studierendenparlamenten, des RMV-Aufsichtsrat und des Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Genehmigungsbehörde.
Ab kommendem Sommersemester beträgt der Semesterticketpreis für die Frankfurter Studierendenschaften 127,50 Euro und für die Hochschulen der Region 70,50 Euro. In den folgenden Jahren steigt der Preis jährlich um einen festgelegten Faktor. Als Endpreis 2011 zahlen die Studierenden der Region 86 Euro und die der Frankfurter Hochschulen 155 Euro.
UPDATE: Es berichten darüber die Frankfurter Allgemeine, Frankfurter Rundschau (zum 1.), Frankfurter Rundschau (zum 2.) und der Gießener Anzeiger.
Die Frankfurter Rundschau berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über die Pläne des RMV demnächst eine neue Zeitkarte einzuführen. Das "9- Uhr-Ticket" ist auf Kunden zugeschnitten, die nicht während der morgendlichen Verkehrsspitzen fahren müssen. Die Zielgruppe sollen dabei insbesondere Senioren, Hausfrauen und Hausmänner sein.
Für die Besucher der Hessenschau werden an den Wochenenden am 30./31.8. sowie am 6./7.9. kostenlose Pendelbusse vom Merck-Parkplatz in der Frankfurter Straße zum Hessenschaugelände auf dem Darmstädter Messplatz bereitgestellt. Die Busse fahren jeweils im Viertelstundentakt: samstags von 9.30 bis 18.30 Uhr, sonntags von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr.
An allen Tagen der Hessenschau ist die Ausstellung auch bequem mit der Buslinie L erreichbar. Zwischen den Haltestellen "Eissporthalle" und "Heinheimer Straße" verkehrt sie vom Eröffnungstag am Samstag (30.) bis einschließlich Sonntag (7.) jeweils von 9.00 bis 18.30 Uhr sogar alle 15 Minuten.
Der Eurupäischen Gerichtshofs (EuGH) hat das mit Spannung erwartete Urteil der Rechtssache C-280/00 verkündet. In dieser Entscheidung werden Fragen beantwortet, die das Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung des europäischen Beihilfenrechts vorgelegt hatte.
Der Europäische Gerichtshof setzt sich ausführlich mit der Frage auseinander, ob Zahlungen zum Ausgleich von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Beihilfen im Sinne des europäischen Beihilfenrechts zu werten sind. Dies betrifft insbesondere den ÖPNV und war daher in der Branche mit besonderer Spannung erwartet worden.
Zur allgemeinen Überraschung folgte das Gericht nicht dem Antrag des Generalanwalts sondern entschied, dass keine keine Beihilfe vorliegt, wenn ein Unternehmen im Auftrag des Staates gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen erfüllt und die dem Unternehmen gewährten Vorteile lediglich einen Kostenausgleich darstellen. Die allseits erwartete komplette Überfürhung des ÖPNV würde damit nicht gefordert.
Wetere Informationen zu dem Urteil:
Artikel der Frankfurter Rundschau
Offenbacher Verkehrsbetriebe zum Urteil
Kommentar zum Urteil
Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums
Pressemitteilung des Hessischen Wirtschaftsministeriums
Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen
Pressemitteilung des Verkehrs Club Deutschland