Seit heute liegt in den Gemeinden im Ballungsraum Rhein-Main der Luftreinhalteplan zur Einsichtnahme aus. Der Pan, der unter anderem für eine deutliche Reduzierung der Feinstaubbelastung sorgen soll, kann noch bis zum 3. Juni in den jeweiligen Rathäusern angesehen werden.
Weiterhin ist der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main dauerhaft unter www.hmulv.hessen.de auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie unter www.hlug.de auf der Homepage des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie abgelegt.
Bereits am 4. Mai ist in der Zeit ein sehr interessanter Artikel erschienen, in dem unter anderem der ehemalige Direktor des Instituts für Inhalationsbiologie am staatlichen Großforschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (GSF) in Neuherberg bei München, Joachim Heyer, die Wirkungsweise und spezielle Schädigung von Feinstaub erläutert. Weiterhin bietet der Artikel eine realistische Einschätzung über die Plausibilität und Sinnhaftigkeit verschiedener derzeit zur Feinstaubbekämpfung geplanter Maßnahmen.
Wie das Darmstädter Echo heute berichtet, sind die Vorstöße der Stadt Darmstadt zur Reduzierung des LKW-Durchgangsverkehrs nicht nicht weit gediehen. Ein Kontakt mit der Stadt Aschaffenburg besteht noch nicht. Der Antrag für ein Nachtfahrverbot für LKW ist ebenfalls noch nicht abgeschickt worden.
Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, ist durch die Kenntnisnahme des hessischen Landeskabinet der Luftreinhalteplan Rhein-Main in Kraft getreten. Der Plan gibt eine Bestandanalyse und verschiedene Lösungsansätze für die Reduzierung der Luftverschmutzung wieder. Noch in Arbeit sind in Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt aber konkreten Aktionspläne, die insbesondere der wesentlich zu hohen Feinstaubbelastung entgegentreten sollen.
Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, ist der Antrag der Stadt Darmstadt für ein Nachtfahrverbot für LKW in Darmstadt noch nicht beim Regierungspräsidium (RP eingegangen.
Das Anliegen wiurde breits mehrmals vom RP abgewiesen. Nun erhofft sich die Stadt jedoch durch die Veränderten Rahmenbindungen, aufgrund der seit dem 1. Januar 2005 verschäften Grenzwerte für Luftschadstoffe, mehr Erfolg. Zunächst muss das RP jedoch prüfen, wie sich das Verbot auf die Region auswirkt. Unter anderem wird dabei untersucht, in welche Kommunen die Belastung durch ein Fahrverbot in Darmstadt steigt