Die Stadt Darmstadt stellt heute in einer Pressemitteilung die drei im "Aktionsplan Darmstadt" enthaltenen Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung der Bevölkerung vor. Darin enthalten ist ein Durchfahrverbot für LKW über 7,5t in West-Ost-Richtung, eine Sperrung der Hügelstraße und Umleitung des Verkehrs auf die Landskronstraße für alle LKW über 3,5t ab der 33. Überschreitung der Feinstaubmesswerte sowie feuchtes Kehren von Straßenzügen.
Über den Aktionsplan berichten das Darmstädter Echo und die Frankfurter Rundschau.
Die Stadt Darmstadt lädt für den morgigen Dienstag (28.) um 20 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Lärm-Minderungsplanung in den Ernst-Ludwig-Saal in Eberstadt ein. Klaus Feuchtinger, Dezernent des Grünflächen- und Umweltamtes wird mit seinen Mitarbeitern an diesem Abend über die zunehmende Lärmbelästigung unserer Umwelt und den dagegen wirkenden Lärmminderungsplan informieren.
Die Eßlinger Zeitung berichtet heute über einen Vorstoß der SPD im Stuttgarter Rathaus, die sich für eine Gebühr zu Gunsten des ÖPNV in Höhe von 75 Euro für alle Autofahrer in der Region Stuttgart stark macht. Damit soll unter anderem die Luftverschmutzung eingedämmt werden.
Wie die Frankfurter Rundschau heute berichtet, hat die Stadtverordnetenversammlung in ohrer Sitzung vom vergangenen Dienstag (31.) einen mehrstufigen Luftreinhalteplan beschlossen. Der Plan, dessen Inhalt schon seit längerem öffentlich bekannt ist, sieht unter anderem ein Durchfahrverbot und ein Nachtfahrverbot für LKW vor.
Die FDP kritisiert unterdessen die Subvention für den Einbau von Dieselrußfiltern durch die Stadt.
Wie Spiegel Online berichtet, hat heute erstmals ein Gericht konkrete Gegenmaßnahmen gegen zu hohe Feinstaubwerte angeordnet. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart verpflichtete das Regierungspräsidium, umgehend einen Aktionsplan aufzustellen, um die Feinstaubwerte abzusenken.
Seit Jahresbeginn wurde in Stuttgart nach Behördenangaben der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft 70-mal überschritten, erlaubt sind 35 Grenzüberschreitungen im ganzen Jahr. Zwei Stuttgarter Bürger daher im März 2005 Klage eingereicht. "Die Behörde hat es trotz Aufforderung unterlassen, einen Aktionsplan aufzustellen", sagte Richter Schlotterbeck. Die Bürger müssten in ihrer Gesundheit geschützt werden. Die Behörde dürfe daher nicht erst reagieren, wenn die Gefahr eingetreten sei.