Der FBR

Der Fahrgastbeirat der DADINA

Die Bahn ist Ihnen vor der Nase weggefahren? Der Bus war verspätet und der Anschluss weg? Ihre Haltestelle hat kein Wartehäuschen und der letzte Wolkenbruch hat Sie voll erwischt? Vielleicht hat Sie auch ein Fahrer nicht korrekt behandelt?

Ärger in konstruktive Kritik verwandeln

Beim Benutzen von Bus und Bahn kann dies immer mal wieder vorkommen. Viele Fahrgäste schlucken den Ärger herunter und vergessen das Ereignis. Manche wenden sich an das zuständige Verkehrsunternehmen um Ihrem Ärger Luft zu machen. Rückmeldungen über tägliche oder gelegentliche Ärgernisse beim Bus- und Bahnfahren sind für die zuständigen Stellen sehr wichtig und derartige Meldungen zählen für die Verantwortlichen nicht unter die Rubrik „Nörgelei“, sondern werden als wichtiges Barometer für ihr Verkehrsangebot aufgefasst. Daher gibt es Fahrgastbeiräte, die eine regelmäßige Rückmeldefunktion erfüllen.

Fahrgastbeirat gibt es auch in Darmstadt

Auch die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA), die seit Mai 1997 besteht und seitdem den Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie die Stadt Darmstadt in Nahverkehrsfragen vertritt, hat seit ihrer Gründung einen Fahrgastbeirat (FBR) und vertritt den Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie die Stadt Darmstadt in Nahverkehrsfragen. Der FBR bietet verschiedenen Interessensgruppen wie Schüler, Arbeitnehmer, Rentner und Behinderte sowie Vereinen oder auch einzelnen Fahrgästen die Möglichkeit aktiv an der Gestaltung und Verbesserung des ÖPNV mitzuwirken, indem Schwachstellen im System von den Nutzern erkannt und vorgetragen werden. Nicht zuletzt deshalb versteht sich der FBR als Stimme einer großen Bandbreite von Nutzern des ÖPNV.

Zwar hat der FBR direkt keine Entscheidungsgewalt, aber er wird als gewichtige Nutzerstimme durchaus ernst genommen und ist daher ein interessantes Mitbestimmungsorgan der Fahrgäste. So muss ein in der Sitzung des FBR beschlossener Antrag vom Vorstand in dessen nächster Sitzung zumindest gehört und darüber entschieden werden. Wird der Antrag abgelehnt, kann dies nur mit eindeutiger Begründung geschehen.